Die europäische PPWR Gesetzgebung bringt erhebliche Änderungen für alle Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen. Dabei geht es nicht nur um Kartons und Versandverpackungen, sondern auch um Polybeutel, Hangtags und sogar Kleiderbügel. Die Verordnung ist bereits 2025 in Kraft getreten und wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter eingeführt.
Ab August 2026 gelten die ersten konkreten Verpflichtungen für Neuproduktionen von Verpackungen. Das bedeutet, dass Unternehmen aktiv daran arbeiten müssen, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und Prozesse in den Bereichen Nachhaltigkeit und Dokumentation einzurichten.
Dies sind die wichtigsten Punkte
- Verpflichtende Konformitätsbewertung
Ab dem 12. August 2026 muss ein Hersteller nachweisen können, dass eine Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht, bevor sie auf den Markt gebracht wird. Dies erfolgt durch eine sogenannte Konformitätsbewertung inklusive technischer Dokumentation und einer EU Konformitätserklärung. - Verpflichtende Identifikation und Informationen
Verpackungen müssen mit der Identifikation und den Kontaktdaten des Herstellers versehen sein. Dies kann auch über ein Dokument oder eine digitale Lösung wie einen QR Code erfolgen. - Maßnahmen bei Nichteinhaltung
Wenn eine Verpackung nicht den Anforderungen entspricht, ist der Hersteller verpflichtet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und dies den zuständigen Behörden zu melden. Ein gutes Qualitätsmanagementsystem ist dabei unerlässlich. - Schrittweise Umsetzung bis 2030
Die Gesetzgebung wird schrittweise eingeführt, mit dem Ziel, dass bis 2030 alle Verpackungen recycelbar sind und mindestens 35 Prozent Recyclingmaterial enthalten.
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Was können Sie bereits jetzt tun?
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einem klaren Überblick. Erfassen Sie Ihre Verpackungen, definieren Sie Ihre Rolle innerhalb der Lieferkette und sammeln Sie die richtigen technischen Informationen von Ihren Lieferanten. So vermeiden Sie Überraschungen und sind optimal auf die kommende Gesetzgebung vorbereitet.
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